In der städtebaulichen Entwicklung, d.h. der Bauleitplanung von Gemeinden und Städten spielt der Immissionsschutz, insbesondere der Lärmschutz eine immer größere Rolle und stellt einen grundlegenden Abwägungsbelang dar.
Hierbei ist die schalltechnische Verträglichkeit der geplanten Nutzung mit den innerhalb und außerhalb des Plangebietes gelegenen Nutzungen zu überprüfen.